Vorverfahren / außergerichtliche Vertretung
Mit dem Begriff „Vorverfahren“ ist die Überprüfung der Sache- und Rechtslage des Falls sowie Versendung einer Zahlungsaufforderung an den Schuldner zu verstehen, in der wir die fällige Leistung und die damit verbundenen Verzugszinsen angeben, sowie die endgültige Zahlungsfrist festlegen. Natürlich führen wir mit dem Schuldner bzw. mit seinen Rechtsanwälten den erforderlichen Schriftverkehr und tauschen die Argumente sowie die einschlägige Begründung aus.
In diesem Stadium beraten wir die Mandanten zu anderen erforderlichen Schritten, wie z.B. Inverzugsetzung, Rücktritt vom Vertrag oder Kündigung des Vertrags.
In dem Vorverfahren kann der Gläubiger nur in einem gewerblichen Verhältnis mit dem Schuldner einen Pauschalbetrag in Höhe von 40,00 EUR für jede fällige Rechnung erstattet erhalten. Eine Festsetzung von anwaltlichen Kosten nach dem RVG wie das der Fall in Deutschland ist, ist in Polen nicht möglich.
Wir berechnen für unsere Beratung und Vertretung im Rahmen des Vorverfahrens mit einen pauschalierten Betrag in Höhe von 240,00 EUR netto.
PROZESSKOSTEN
Anwaltskosten
Die Anwaltskosten in dem polnischen Prozess sind ähnlich dem deutschen RVG gesetzlich bestimmt und werden anhand folgender Tabelle übersichtlich dargestellt:
Ähnlich wie die Anwaltskosten, wird die Gerichtsgebühr in dem gerichtlichen Urteil festgelegt und auf die verlierende Partei auferlegt.
Zusätzliche Kosten
• Vollstreckungskosten – zu den Vollstreckungskosten gehören Anzahlungen für den Gerichtsvollzieher zur Aufnahme seiner Handlungen, vor allem Ermittlung des Vermögens des Schuldners und Durchführung der Pfändung, sowie Anwaltskosten, die ein Viertel der prozessualen Anwaltsgebühr betragen;
• Übersetzungskosten – für den Prozess in Polen müssen alle Unterlagen vereidigt ins Polnische übersetzt werden;
• Vollmachtsgebühr (Stempelsteuer)
– diese beträgt 17,00 PLN (ca. 4,00 EUR);
• Reisekosten – für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen am Standort unserer Kanzlei in Stettin berechnen wir keine zusätzliche Kosten. Anders ist der Fall bei Gerichtsterminen außerhalb von Stettin und zwar:
Bei Kooperationen, die einen langfristigen Charakter haben können und die eine Vielzahl von Fällen zum Gegenstand haben, sind wir bereit auch andere Modelle in Erwägung zu ziehen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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