Gesellschaftsrecht in Polen
In unserer Beratung berücksichtigen wir Unterschiede zwischen dem deutschen und polnischen Recht. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Gestaltung von Geschäftsführer- oder Vorstandsanstellungsverträgen. Unsere Kanzlei betreut Mandanten bei der Erstellung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Verträge, Gesellschaftsbeschlüsse und begleitet sie bei der Abhaltung von Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen und Vereinsversammlungen nach dem deutschen oder dem polnischen Recht.
Wir bieten rechtliche Beratung ebenfalls auf dem Gebiet des Unternehmenskaufs in Polen und Deutschland. Der Unternehmenskauf, der Unternehmensverkauf und die Umwandlung von Unternehmen sind derzeit wichtige Themen im Fokus der Unternehmensentwicklung in Polen und Deutschland.
Wir beraten Unternehmen mit polnischer und ausländischer Beteiligung u.a. in den nachfolgenden Bereichen:
• Rechtsberatung zur Gründung in Polen: Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft als GmbH des polnischen Rechts
• Beratung zur Rechtsformwahl der Gesellschaft in Polen im Vergleich zum deutschen Recht
• Beratung zum Kapitalgesellschaftsrecht in Polen, insbesondere S.A., Sp. z o.o., Sp. k., s.c. (AG, GmbH, KG, GbR)
• Gestaltung von Gesellschaftsverträgen in polnischer und deutscher Sprache und Anpassung der deutschen Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen an das polnische Recht
• Verhandlung und Erstellen von Anstellungsverträgen der Vertretungsorgane der Gesellschaft (Geschäftsführer-Anstellungsvertrag)
• Erstellen einer Geschäftsordnung
• Beratung zum sozialrechtlichen Status des ausländischen Geschäftsführers in Polen
• Beratung zu Haftungsfragen der Vertretungsorgane und der Gesellschafter in Polen
• Begleitung von Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen in Polen und Erstellen der Niederschriften der ordentlichen Beschlüsse(z.B. bei der Ernennung, der Abberufung vom Geschäftsführer, der Feststellung vom Jahresabschluss) sowie der außerordentlichen Beschlüsse (Sitzverlegung, Kapitalerhöhung, Umwandlung, usw.)
• Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Kontrollmaßnahmen der polnischen Tochtergesellschaft durch die ausländische Muttergesellschaft
• Klärung von Rechtsfragen im internationalen Gesellschaftsrecht
• Beratung und Regelungen zur Unternehmensnachfolge in Polen
• Durchführung von internationalen und nationalen Umstrukturierungen von Gesellschaften: Umwandlung von Gesellschaften, grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen
• Beratung und Vertretung bei allen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen in Polen, insbesondere zwischen Gesellschaftern oder zwischen einem ausländischen Gesellschafter und der polnischen Gesellschaft
• Gestaltungsvorschläge zur Vermeidung vom Verlust in Höhe der Hälfte des Stamm- bzw. Grundkapitals
• Durchführung von Gesellschaftsauflösungen und -liquidationen
Geschäftsführerhaftung Polnische GmbH / Spzoo
Die Haftung des Vorstands für Steuerpflichten einer polnischen Sp. z o. o. oder spółka akcyjna kann zu einer Versteigerung des privaten Vermögens der Vorstandsmitglieder zur Tilgung von Steuerrückständen führen. Die Abberufung aus dem Vorstand, der Rücktritt von der Funktion und der Wechsel des Vorstands bedeuten in Polen nicht automatisch, dass die Personen, welche im neuen Vorstand nicht mehr anwesend sind, von der Haftung befreit sind.
Für welche Steuerschulden haftet der Vorstand in Polen?
Geschäftsführerhaftung Polnische GmbH Spzoo
Die Haftung des Vorstands für Steuerpflichten einer polnischen Sp. z o. o. oder spółka akcyjna kann zu einer Versteigerung des privaten Vermögens der Vorstandsmitglieder zur Tilgung von Steuerrückständen führen.
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