Eine Aufteilung zwischen polnischen und EU-Bürger gibt es nicht, sodass auch die EU-Bürger Freiheit in diesem Zusammenhang genießen.
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Immobilienerwerb in Polen durch EU-Bürger
Obwohl Polen bereits seit fast 20 Jahren in der Europäischen Union Mitgliedsstaat ist, sind die Preise von Immobilien mit den Preisen in westlichen EU-Länder weiterhin nicht vergleichbar und aus diesem Grund kann ein Immobilienerwerb in Polen eine sichere und wichtige Investitionsmöglichkeit darstellen.
In diesem Zusammenhang ist wichtig zu betonen, dass die EU-Bürger grundsätzlich die ganze Freihat besitzen eine Immobilie in Polen zu erwerben. Eine Aufteilung zwischen polnische und EU-Bürger gibt es nicht mehr, sodass auch die EU-Bürger Freiheit in diesem Zusammenhang genießen.
Auch in Polen, sowie in Deutschland, muss die Immobilienerwerb durch einen polnischen Notar abgewickelt werden. Vor diesem Termin ist es ratsam die Rechtslage des Grundbuches zu prüfen sowie die eventuelle Bestimmung der Immobilien in dem lokalen Bebauungsplan zu ermitteln.
Bei einem Notartermin muss ein EU-Bürger vor einem vereidigten Dolmetscher der polnischen Sprache begleitet werden, denn die Amtssprache in Polen Polnisch ist und sowohl die notarielle Urkunde sowie deren Abwicklung in polnischer Sprache vorgenommen werden soll.
Ausnahme gegenüber der allgemeinen Freiheit im Erwerb von Immobilien in Polen stellen die landwirtschaftlichen Flächen dar. Die polnischen und die EU-Bürger werden in diesem Zusammenhang gleichgestellt, d.h. die eingeführten Begrenzungen gelten für alle potenziellen Käufer, die an dem Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche interessiert sind.
Abhängig von der Fläche des zum Erwerb anvisierten Grundstücks ist es abzuwarten, ob die zuständige Agrarbehörde (Krajowy Ośrodek Wsparcia Rolnictwa) ihr zustehendes Erwerbsrecht ausüben wird. Bei solchen Rechtsgeschäften muss der Erwerb der landwirtschaftlichen Fläche in Form eines bedingten Kaufvorvertrags vorgenommen werden. Erst wenn die zuständige Agrarbehörde ihr Erwerbsrecht nicht ausübt, kann man die Abwicklung der Eigentumsübertragung bei dem Notar vornehmen. Unsere polnischen Anwälte beraten Sie gerne auch auf diesem Rechtsgebiet.
Das ewige Nießbrauchsrecht (użytkowanie wieczyste) des polnischen Rechts
In den polnischen Grundbüchern kann man relativ oft den Begriff „ewiges Nießbrauchsrecht“ anstatt Eigentumsrecht finden.
Das ewige Nießbrauchsrecht ist ein dingliches Recht des polnischen Sachenrechts, mit dem man eine „öffentliche“ Immobilie, d.h. eine Immobilie deren Eigentümer der Staat, Gebietskörperschaften und deren Verbände ist, belasten kann. Das ewige Nießbrauchsrecht ist mehr als ein einfaches dingliches Rechts oder eine normale Pacht aber es ist noch kein Eigentumsrecht. Im Unterschied zu dem Eigentumsrecht, bei dem der Eigentümer mit dem Grundstück frei und zeitlich unbegrenzt verfügen darf, gibt es bei dem ewigen Nießbrauch einige Einschränkungen.
Das ewige Nießbrauchsrecht entsteht durch den Abschluss eines einschlägigen Vertrags mit dem ewigen Nießbraucher. Der Vertrag kann maximal für 99 Jahre abgeschlossen werden, was dann auch um weitere 99 Jahre verlängert werden kann, wenn der Nießbraucher, oder seine Erben, es beantragen wird.
Das ewige Nießbrauchsrecht ist ein entgeltliches Recht.
Man muss im Auge behalten, dass in dem o.g. Vertrag immer festgelegt werden muss, zum welchen Zweck die Immobilie benutzt werden darf, bzw. bis wann dieser Zweck erfüllt werden soll. Falls dieses Zweck nicht erfüllt wird, so kann der Eigentümer dieses Recht aufheben.
Das ewige Nießbrauchsrecht ist ein Rechtsinstitut, das dem Eigentumsrecht sehr ähnlich ist aber der ewige Nießbrauch die Immobilie nur über eine bestimmte Zeit und zu dem vertraglich festgelegten Zweck verwenden darf. Unsere polnischen Anwälte beraten Sie gerne auch auf diesem Rechtsgebiet.
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