Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des deutschen, polnischen und internationalen Rechts des Absatzes von Waren und Dienstleistungen. Dies reicht über die Gestaltung von Handelsvertreter- und Vertragshändler-Verträgen bis zur Ausarbeitung von Franchise-Modellen. Neben Fragen des allgemeinen Vertragsrechts, des AGB-Rechts und des Rechts des geistigen Eigentums gewinnen daher Fragen des Wettbewerbsrechts, des Kartellrechts und des Technologierechts an Bedeutung.
Unsere Beratung umfasst im Wesentlichen unter anderem:
• Gestaltung, Verhandlung oder Analyse von Exportverträgen,
• Analyse von Kooperations- und Auslandsvertretungsverträgen,
• Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
• Gestaltung, Verhandlung oder Analyse von Transport- und Lageverträgen,
• Durchsetzung von Ansprüchen und Abwehr von Forderungen.
Import-Export zwischen Deutschland und Polen
Die Rechtsanwaltskanzlei KOZLOWSKI bietet deutschen Exporteuren vollen und professionellen Service für deren Aktivitäten in Polen an. Aufgrund unserer Erfahrungen nach, ermöglichen wir es Ihnen, jegliche Probleme, die deutsche Firmen in Polen mit sich tragen, zu lösen und auch dafür Sorge zu tragen, dass solche erst gar nicht entstehen.
Anwälte unserer Kanzlei in Polen beraten Mandanten u.a. bei Gestaltung der Kauf- und Lieferverträge, Abwicklung der Lieferbedingungen und Sicherung der rechtlichen Sicherheiten in dem deutsch-polnischen Handelsverkehr.
Wir betreuen ebenfalls deutsche Mandanten, die in Bezug auf polnisches Recht Rechtsstreitigkeiten eingehen müssen.